Nach geltendem Kirchenrecht muss jede Pfarrgemeinde von einem zuständigen Priester (oder Pfarrmoderator bzw. Pfarrassitentin/Pfarrassistent) geleitet werden. Der Priester wird von einem Leitungsgremium, dem Pfarrgemeinderat (PGR), in administrativen und seelsorgerischen Belangen unterstützt.
Pfarrer Gerhard Schwarz