Nach geltendem Kirchenrecht muss jede Pfarrgemeinde von einem zuständigen Priester (oder Pfarrmoderator bzw. Pfarrassitentin/Pfarrassistent) geleitet werden. Der Priester wird von einem Leitungsgremium, dem Pfarrgemeinderat (PGR), in administrativen und seelsorgerischen Belangen unterstützt.

 

 

 

Pfarrer Gerhard Schwarz

 

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