Für die finanzielle Gebarung der Pfarre sind die Mitglieder des Finanzausschusses (früher 'Pfarrkirchenrat') sowie weitere ehrenamtliche Mitarbeiter verantwortlich. Als gesetzlicher Vertreter des kirchlichen Vermögens einer Pfarre ist der Finanzausschuss primär für Investitionen und Bauangelegenheiten zuständig, wobei bei größeren Investitionen, die nicht aus pfarrlichen Mitteln gedeckt werden können, das Einvernehmen mit der diözesanen Finanzkammer hergestellt werden muss.
Die alljährlich zu erstellende und von Rechnungsprüfern begutachtete Kirchenrechnung (Jahresabschluss) und der Haushaltsplan (Budgetierung) werden dem Pfarrgemeinderat vorgelegt.
Vorsitzender: Pfarrer Gerhard Schwarz
Obmann: Engelbert Mallinger
Schriftführerin Claudia Kaliauer